Erbfolge

 

  • Die gesetzliche Erbfolge bezieht sich auf die biologischen und familiären Zusammenhänge. Die Auf­klä­rung der Verwandtschaftsverhältnisse wird angesichts der Lösung familiärer Bin­dun­gen in unserer Gesellschaft oftmals immer schwieriger.
  • Die deutsche Erbfolgeordnung enthält ein unbegrenztes Verwandtenerbrecht, so dass ge­werb­li­che Erbensucher nahezu unentbehrlich sind, um entfernten Angehörigen den Zugriff auf ihr Erb­teil zu ermöglichen.
  • Die Abstammung von den gemeinsamen Vorfahren ist mit notariell beglaubigten Per­so­nen­stands­ein­trä­gen lückenlos für die jeweilige Generation zu belegen. Sind verwandte Personen bereits verstorben, muss mit dem Vorlegen von Sterbeurkunden nachgewiesen werden, dass diese Erben entfallen.
  • Die Höhe des Betrages, die ein Erbe erhält, ist u.a. abhängig von dem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser, der Größe der Erbengemeinschaft und vom tatsächlich vorhandenen Nach­lass­wert am Tage der Auszahlung.
Unsere weltweiten Nachforschungen erfolgen vorwiegend in der 3. Erbordnung, teilweise auch in der nächsten Generation. Diese komplizierten verwandtschaftlichen Zu­sam­men­hänge können Sie dem nach­fol­gen­den Schema entnehmen:

 

Gesetzliche Erbfolge