Auftraggeber

 

 
  • Nachlasspfleger
Unsere Auftraggeber sind vorwiegend Nachlasspfleger. Der Nach­lass­pfle­ger ist der gesetzliche Vertreter der unbekannten Erben. Die­ser wird vom Nachlassgericht bestellt, wenn ein werthaltiger Nach­lass vorhanden ist. Die Sicherung und Verwaltung des Nach­las­ses und die Ermittlung der Erben sind in der Regel seine Auf­ga­ben.
Bei sich abzeichnendem hohen Schwierigkeitsgrad und Umfang der Nach­forschungen können die Nachlasspfleger einen gewerblichen Erben­ermittler beauftragen. Die Einschaltung unseres Büros ver­ur­sacht keine Kosten und bedingt auch kein Rechtsverhältnis.

Weitere Aufträge erhalten wir auch von:

  • Abwesenheitspflegern

  • Nachlassgerichten/Notariaten

  • Kommunalen und staatlichen Behörden

  • Amtsgerichten

  • Testamentsvollstreckern

  • Rechtsanwälten und Notaren

  • Steuerberatern und Betreuern

  • Bekannten Erben zur Komplettierung ihrer Erbengemeinschaft